Fragen und Antworten zur Nahwärme
Bei Ihnen ist eine Nahwärmeversorgung geplant und Sie wollen wisssen, wie das funktioniert? Wir haben hier die häufigsten Fragen zur Nahwärmeversorgung beantwortet. Grundsätzlich funktioniert die Versorgung über ein Nahwärmenetz überall gleich. Lediglich die Wärmequellen können sich je nach Projekt unterscheiden. So kann Abwärme aus einem Produktionsprozess genutzt werden, um ein Wärmenetz zu speisen. Möglich ist aber beispielsweise auch der Bau eines Biomasse-Heizkessels oder die Nutzung von Strom zur Wärmeproduktion in einem Elektrodenkessel (Power-to-Heat).
Wie kommt die Wärme ins Haus?
Die Nahwärme wird über ein gut gedämmtes Rohrleitungssystem zu den Verbrauchern transportiert. Wärmeträger ist in der Regel Wasser. Die Hauptleitung wird zumeist unter der Erde entlang von Straßen und Wegen verlegt. Von der Hauptleitung gibt es Abzweige zu den zu beheizenden Gebäuden. Dazu sind Erdarbeiten erforderlich.
Es wird ein schmaler, ca. 1 Meter tiefer Graben ausgehoben, in den dann zwei Leitungen für Vor- und Rücklauf gelegt werden. Über eine Wandbohrung erfolgt der Anschluss ins Gebäude. Die Schnittstelle zwischen Nahwärmenetz und Heizungsanlage im Haus ist die Wärmeübergabestation. Diese wird in der Regel in der Nähe des bisherigen Heizkessels montiert, weil hier auch die Leitungen für die Hausinstallation ankommen.
Für die Verlegung der Rohrleitungen ist ein ca. ein Meter breiter Graben erforderlich. Dieser Graben wird vorrangig im gepflasterten Gehwegbereich, in Trenn- oder Grünstreifen, oder in Straßenabschnitte verlegt, für die ohnehin eine Sanierung der Teerdecke notwendig ist. Durch den Einsatz von Kunststoffrohren kann die Wärmeleitung ohne komplette Öffnung des Straßenkörpers verlegt werden.
Was passiert mit der alten Heizung?
Die alte Heizung wird nicht mehr gebraucht. Sie kann raus, muss aber nicht. Wenn zum Beispiel ein mit dem Kessel zusammenhängender Trinkwarmwasserspeicher noch gut in Schuss ist, kann der alte Kessel stehen bleiben und die integrierte Trinkwarmwasserbereitung weiter genutzt werden. Alte Öl- oder Flüssiggastanks können entsorgt werden.
Bei einem Gasanschluss und wenn Sie das Gas nicht noch anderweitig, z.B. für einen Herd, brauchen, müssen Sie den Gasanschluss abmelden. Dafür gibt es Formulare zur Stilllegung des Anschlusses. Ein Mitarbeiter des Gasversorgers wird dann den Zähler entfernen und Sie vom Netz trennen.
Es ist ratsam, einen Öltank von einer Fachfirma ausbauen zu lassen. Diese kann den Ölstand messen und die Restmengen abpumpen und entsorgen, die Entgasung und Reinigung des Tankes muss in jedem Fall von einem Fachmann vorgenommen werden (§19 Wasserhaushaltsgesetz). Anschließend folgen die Demontage und Entsorgung des Tanks. Je nach Größe, Aufwand und Baustoff (Kunststoff, Stahl) variieren die Kosten zwischen 500 und 2.000 Euro.
Können mit Nahwärme alle Heizungsarten betrieben werden? Kann auch Warmwasser erzeugt werden?
Ja, es können alle Heizgruppen im Gebäude, die an einen wasserführenden Heizkreis angeschlossen sind, betrieben werden, sämtliche Wandheizkörper und Fußbodenheizungen. Es sind keine zusätzlichen Installationen notwendig. Ausgenommen sind natürlich Elektroheizungen. Das Heizwasser aus der Nahwärmeleitung kommt mit max. 80°C am Haus an. Die Temperaturen werden über einen Mischer entsprechend des Bedarfs angepasst.
Trinkwarmwasser kann, wie vorher auch, über eine entsprechende Regelung in einem vorhandenen Trinkwarmwasserspeicher bereitet werden. Ist kein Trinkwarmwasserspeicher vorhanden, oder ist dieser zu alt, oder fest mit der alten Heizung verbaut, die entsorgt werden soll, kann ein neuer Trinkwarmwasserspeicher installiert werden. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Größe auf 500 bis 1.000 Euro.
Kann auch zusätzlich Wärme über Solarthermie oder eine Holzheizung erzeugt werden?
Wenn eine Solaranlage oder eine Holzheizung vorhanden sind, kann das System integriert werden. Eine neue Holz- oder Solarheizung zu errichten, ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbedingt notwendig, wenn die Nahwärme bereits klimaneutral erzeugt wird. Entsprechende Planungen sollten angegeben werden, um dies bei der Berechnung des Wärmebedarfes zu berücksichtigen.
Wie wird die Wärmemenge erfasst und abgerechnet?
Ähnlich wie bei einem herkömmlichen Vertrag zur Versorgung mit Gas wird zwischen Wärmeversorger und Verbraucher ein Vertrag für die Lieferung von Wärme abgeschlossen Da die Investition in ein Wärmenetz eine langfristige Investition ist, sind die Vertragslaufzeiten entsprechend hoch. Sie betragen mindestens zehn Jahre, angestrebt werden meist 20 Jahre.
Letztlich ist die Investition in eine neue Heizung auch eine langfristige Investition von mindestens 15 Jahren. Vertraglich festgelegt werden in der Regel ein Grundpreis zur Deckung der fixen Kosten sowie ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis. Die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge in kWh wird über einen Wärmemengenzähler erfasst. Zu Beginn wird ein monatlicher Abschlag festgelegt. Der Wärmemengenzähler wird jährlich abgelesen und die verbrauchte Menge mit den Abschlägen verrechnet, ggf. ein neuer Abschlag festgelegt.
Wie sicher ist die Nahwärmeversorgung? Was passiert bei einem Ausfall der Wärmeerzeugung?
Die Versorgung mit Nahwärme wird bei einem Systemausfall zunächst meist über einen Pufferspeicher weiter gewährleistet. Dauert der Ausfall länger an, sodass der Pufferspeicher nicht ausreicht, können Ersatzheizungen die erforderliche Wärme erzeugen. Diese so genannte Redundanz wird in der Regel bei allem Wärmenetzen vorgesehen.
Was passiert, wenn der Wärmenetzbetreiber wechselt oder in Isolvenz geht?
Bei einem Wechsel des Betreibers gehen sämtliche Wärmelieferverträge auf den neuen Betreiber über, die Lieferbedingungen und Preise bleiben. Dass ein Energieanbieter in Insolvenz geht, ist in der Vergangenheit, auch bei Strom- oder Gasanbietern, schon passiert. Das heißt aber nicht, dass damit automatisch die Energielieferung endet. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich um die weitere Belieferung und wird versuchen, die Betreibergesellschaft oder auch einzelne Unternehmensteile zu veräußern.
Da ein Wärmenetz eine langfristige und auch teure Investition ist, das Netz kann Jahrzehnte betrieben werden, wird es dafür auch Interessenten geben. Der neue Betreiber könnte dann, wenn es zum Beispiel die bisherige Wärmequelle nicht mehr gibt, eine andere Heizung errichten, die das Wärmenetz speist. Der Aufwand für eine neue Heizung ist, verglichen mit dem Verlegen eines Wärmenetzes, gering.
Werden mit einem Anschluss an ein Wärmenetz neue Effizienzanforderungen eingehalten?
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist geregelt, dass mehr als 30 Jahre alte Heizkessel auszutauschen sind. Dies gilt für Mehrfamilienhäuser und selbst genutzte Einfamilienhäuser (Kaufdatum nach dem 1.2.2002). Eine Austauschpflicht gilt auch für Einzelraumöfen oder Festbrennstoffkessel, die die strengeren Emissionsgrenzwerte nach der 1. BImSchV nicht einhalten. Mit einem Anschluss an ein zentrales Wärmenetz erfüllen Eigentümer diese Regelungen. Wenn die Nahwärme aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, werden auch künftige Gesetzesverschärfungen für fossile Energien bereits erfüllt.
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