Genehmigungsverfahren für Power-to-X-Anlage

15. Januar 2021: Kurz vor dem Jahreswechsel wurde ein Antrag auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für eine Wasserstoff- und Methanerzeugungsanlage (Power-to-X-Anlage) im Gewerbegebiet Lübesse eingereicht. Die Gesellschaft für regionale Teilhabe und Klimaschutz (gtk) hatte diverse Planungsleistungen dafür erbracht und wird auch das Genehmigungsverfahren sowie die Ausführungsplanung für dieses Projekt begleiten. 

Bau könnte 2022 beginnen

Mit einer Genehmigung wird im Laufe des Jahres 2021 gerechnet. 2022 könnte dann mit dem Bau der so genannten Power-to-X-Anlage, die aus Windstrom regenerativen Wasserstoff und daraus synthetisches Erdgas erzeugt, begonnen werden. Gekoppelt mit einem Blockheizkraftwerk steht so jederzeit regional erzeugte Energie für die Stromversorgung des Ortes zur Verfügung. Die Abwärme aus dem Produktionsprozess reicht aus, um interessierte Anwohner und Betriebe über ein Nahwärmenetz mit regenerativer Wärme zu versorgen.

Vorgesehen ist weiterhin, überschüssiges Erdgas aus der Power-to-X-Anlage zu verwenden, um daraus synthetische Kraftstoffe zu erzeugen. Beispielsweise wird verflüssigtes Erdgas (LNG – liquefied natural gas) im Schwerlastverkehr als Alternative zu Diesel eingesetzt.

Die Power-to-X-Anlage soll auf rund 25.000 Quadratmetern im Gewerbegebiets Lübesse entstehen. Die Produktionsanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, Erdgas und LNG sowie das Blockheizkraftwerk finden in vier Gewerbehallen Platz. Geplant ist auch ein Verwaltungsgebäude. Die Projektinitiatoren – die naturwind schwerin GmbH, die EXYTRON GmbH aus Rostock sowie die VR Bank Nord eG – planen bereits weitere Konzepte dieser Art in anderen Regionen.

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